Beitragsordnung Sport Union Altena e.V.
§ 1 Grundsatz
1. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich dem Vorstand oder Kassierer mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Mitgliedes.
§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Beiträge und eventuelle Gebühren und Umlagen. Der Vorstand schlägt die Beiträge, eventuelle Gebühren und Umlagen der Mitgliederversammlung vor.
2. Die neu festgesetzten Beiträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss kann die Mitgliederversammlung auch einen anderen Termin festlegen.
§ 3 Beiträge
Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.
§ 4 Höhe der Beiträge
1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
2. Die Mitglieder haben folgende Beiträge zu zahlen :
Mitgliedsform | Beitrag pro Monat | Beitrag jährlich |
Kinder bis 12 Jahre | 3,00 € | 36,00 € |
Jugendliche bis 18 Jahre | 5,00 € | 60,00 € |
Erwachsene | 8,00 € | 96,00 € |
Familie | 10,00 € | 120,00 € |
Studenten, Azubis, Schüler* | 5,00 € | 60,00 € |
Erwachsene (passive Mitgliedschaft) | 3,00 € | 36,00 € |
Ehrenmitglied | 0,00 € | 0,00 € |
* Nachweis erforderlich
3. Trainer, Übungsleiter, Schiedsrichter und Betreuer, die selbst aktiv an keinem Sportangebot teilnehmen, bezahlen einen Monatsbeitrag von 3,00 € / Jahresbeitrag von 36,00 €.
4. Jugendliche werden nach Vollendung des 18. Lebensjahres automatisch zum nächsten Kalenderjahr in den Erwachsenenbeitrag eingestuft, es sei denn, sie reichen einen Nachweis für einen Ausbildungs-, Schüler- oder Studentenstatus ein.
5. Familien mit geringfügigen Familieneinkommen und als Bezieher von staatlichen Sozialleistungen können einen Antrag auf ermäßigten Mitgliedsbeitrag stellen.
6. In anderen besonderen Fällen ist eine weitergehende Ermäßigung möglich. Über einen entsprechenden Antrag entscheidet der Gesamtvorstand.
7. Für zusätzliche Sportangebote können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
8. Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils zum 31.03. eines Geschäftsjahres zur Zahlung fällig. Bei Eintritt im Geschäftsjahr wird der Beitrag anteilig fällig.
§ 5 Zahlungsform
1. Die Beiträge des Vereins werden im Sepa-Lastschriftverfahren eingezogen.
2. Für Rücklastschriften (z.B. wenn ein Kontowechsel nicht angezeigt wurde) wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,00 € erhoben.
3. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind die dem Verein dadurch entstehenden Bankgebühren vom Mitglied zu erstatten.
4. Mitglieder, die eine Rechnung erhalten, bezahlen aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwandes pro gewünschter Beitragsrechnung 2,50 €.
5. In besonderen Fällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Der Antrag muss begründet und mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
§ 6 Beitragsrückstand
1. Bei einem Beitragsrückstand beträgt die Mahngebühr
a) für die erste Mahnung 3,00 €,
b) für die zweite Mahnung 5,00 €.
2. Für Beitragsrückstände minderjähriger Mitglieder haften deren gesetzliche Vertreter.
§ 7 Beitragszahlung bei Kündigung
1. Hat ein Mitglied seine Mitgliedschaft gekündigt, bleibt es bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft verpflichtet, seinen Mitgliedsbeitrag zu leisten und seine sonstigen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
§ 8 Datenschutz
1. Die Beitrags-, Gebühren und Umlageerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
§ 9 Kontoverbindung
Die Kontodaten des Sport Union Altena e.V. lauten:
Bankverbindung: Vereinigte Sparkassen im Märkischen Kreis
IBAN: DE 85458510200080060254
BIC: WELADED1PLB
§ 10 Verwendung von Bildrechten
Jedes Vereinsmitglied gestattet der Sport Union Altena e.V. die Nutzung von Fotos für alle Medien (Print- und Presserzeugnisse sowie Homepage und Internet). Eine zeitliche, räumliche oder inhaltliche Beschränkung der Verwendung ist nicht vereinbart. Der Weiterverkauf der Bilder ist nicht zulässig. Die Sport Union Altena e.V. versichert, dass das Bildmaterial nicht für Zwecke unerlaubter oder strafbarer Handlungen oder in Ruf schädigender Art verwendet wird. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Zum Widerruf genügt ein formloses Schreiben an den Gesamtvorstand.
§ 11 Keine Haftung für Wertgegenstände
Eine Haftung für in den Umkleidekabinen und Sportstätten zurück gelassene Wertsachen oder Accessoires ist ausgeschlossen.
§ 12 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt am Tage der Vereinsgründung in Kraft und kann nur von der Mitgliederversammlung geändert werden.